Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefonnummer: +41 62 837 89 47
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Die AHV-Beitragspflicht endet mit dem Ableben des Versicherten.
Die AHV-Beitragspflicht endet mit dem Ableben des Versicherten.
Ehepaare und eingetragene Partner können sich gegenseitig von der AHV-/IV-/EO-Beitragspflicht befreien.
Nach dem Ableben des erwerbstätigen Partners ist die verwitwete Person selber für die Erfüllung der Beitragspflicht verantwortlich. Wenn Sie als Witwe oder Witwer keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sind Beiträge als nichterwerbstätige Person zu entrichten.
Prüfen Sie Ihre AHV-Beitragspflicht, sollten Sie nicht erwerbstätig sein. Die Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons berät Sie gerne bei weiteren Fragen.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.