Die Webapplikation ALPS (Application Legislation Platform Switzerland) erleichtert die Abwicklung der Sozialversicherungen von international tätigen Mitarbeitenden. Neue Einsätze im Ausland (kurz- und langfristige Entsendungen, Entsendungsverlängerungen und Weiterversicherungen) sowie Mehrfachtätigkeiten in der Schweiz sowie in EU- oder EFTA-Mitgliedstaaten können schnell und effizient bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Vereinigte Königreich ab 1.1.2021 nicht mehr zur EU gehört.
Unternehmen, Selbstständigerwerbende, Ausgleichskassen sowie das Bundesamt für Sozialversicherungen profitieren dank ALPS von einem papierlosen Datenaustausch.
Die Vorteile von ALPS
Die Vorteile von ALPS sind vielfältig:
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Der Arbeitgeber kann Anträge und Anmeldungen online in ALPS erfassen und direkt an die Ausgleichskasse übermitteln.
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Bestätigungen oder Ablehnungen der Weiterversicherung übermittelt die Ausgleichskasse in ALPS. Der Arbeitgeber wird per E-Mail über neue Dokumente in ALPS informiert.
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Für begleitende Familienangehörige von international tätigen Mitarbeitenden steht das notwendige Antragsformular für die Weiterversicherung in ALPS zur Verfügung.
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Falls die Ausgleichskasse oder das Bundesamt für Sozialversicherungen Zusatzinformationen zu einem Antrag benötigt, läuft die Kommunikation direkt über ALPS.
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ALPS funktioniert ortsunabhängig und der Arbeitgeber kann jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand seiner Meldung nachverfolgen.
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Die Anträge können jederzeit dupliziert werden. Zudem stellt ALPS eine elektronische und lückenlose Dokumentation sicher.
Login
Das Login ist entweder via Internet-Link oder mittels connect möglich.
Internet-Link ALPS
Alternativ können Sie über den folgenden Link auf ALPS gelangen: https://www.alps.bsv.admin.ch/alps
Sie müssen sich vorab als Benutzer registrieren, um ein Schweizer-Login zu erhalten. Die Ausgleichskasse erfasst anschliessend in ALPS die Unternehmung sowie mindestens einen Administrator. Dieser kann weitere Benutzer-Berechtigungen innerhalb der Unternehmung selbstständig erteilen.
Connect
Wenn Sie connect nutzen, können Sie direkt auf ALPS zugreifen. Beim erstmaligen Zugang müssen Sie pro Unternehmung (pro Abrechnungsnummer) jeweils eine Kontakt-E-Mail-Adresse erfassen, an welche die Ausgleichskasse oder das Bundesamt für Sozialversicherungen die Entscheide senden kann.
Benachrichtigungs-E-Mail
Unabhängig vom Login-Verfahren müssen Sie pro Unternehmung eine E-Mail-Adresse erfassen, damit die involvierten Stellen Sie jederzeit über Neuigkeiten informieren können. Am besten erfassen Sie keine personenbezogenen E-Mail-Adressen, sodass die Kommunikation über ALPS auch bei betriebsinternen Änderungen immer sichergestellt ist.
Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Wir sind für Sie da: internationales@sva-ag.ch │T 062 837 89 89
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