Überprüfung der AHV/IV/EO-Beitragspflicht von Studierenden

Befinden Sie sich im Studium oder absolvieren eine Weiterbildung? Stellen Sie sicher, dass Sie ab dem 21. Altersjahr die AHV/IV/EO-Beitragspflicht erfüllen. Damit sichern Sie Ihren Versicherungsschutz und verhindern Beitragslücken, welche bei einer späteren Rentenberechnung der AHV oder IV empfindliche Nachteile mit sich bringen könnten.

Ihre Versichertennummer finden Sie auf Ihrer Krankenkassenkarte.
Ihre Telefonnummer wird benötigt, damit wir bei allfälligen Rückfragen mit Ihnen in Kontakt treten können.
Im Jahr 2024 wird standardmässig das Jahr 2023 überprüft. Falls Sie ein weiteres Jahr überprüfen möchten, haben Sie nach dem Übermitteln die Möglichkeit, das Formular erneut auszufüllen und ein neues Abklärungsjahr auszuwählen.

Beachten Sie bitte, dass die Verjährungsfrist 5 Jahre beträgt.
Bei welcher Lehranstalt waren Sie im Abklärungsjahr immatrikuliert (Stichtag 31.12.)?

Statusmeldung

Studierende bezahlen ihre AHV-Beiträge bei der kantonalen Ausgleichskasse am Studienort. Falls Sie nicht im Kanton Aargau bzw. an der FHNW studiert haben, kontaktieren Sie bitte die kantonale Ausgleichskasse Ihres Studienortes.

Warnmeldung

Bitte fügen Sie Ihre Immatrikulationsbestätigung des Abklärungsjahres an.
Befand sich Ihr Wohnsitz im Abklärungsjahr in der Schweiz?

Statusmeldung

Da sich Ihr Wohnsitz nicht in der Schweiz befand und Sie sich folglich nur zu Studienzwecken in der Schweiz aufhielten, unterstanden Sie nicht der Schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Nationalität
Art Ihrer Aufenthaltsbewilligung
Waren Sie im Abklärungsjahr als Angestellte/r tätig?
War Ihr Jahresbruttolohn höher als CHF 4'851.00?

Statusmeldung

Sie erfüllen die Beitragspflicht durch Ihre Erwerbstätigkeit und schulden im Abklärungsjahr keine Beiträge für nichterwerbstätige Studierende.

Warnmeldung

Bitte fügen Sie Ihren Lohnausweis / Ihre Lohnausweise an, damit wir die bereits bezahlten AHV/IV/EO-Beiträge berücksichtigen können.
Haben Sie im Abklärungsjahr Leistungen der ALV, EO, MSE oder IV-Taggelder bezogen?
Leistungen der ALV (Arbeitslosenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung), MSE (Mutterschaftsentschädigung) oder IV-Taggelder sind beitragspflichtig und deshalb dem Lohn gleichgestellt.
Waren die bezogenen Leistungen höher als CHF 4'851.00?

Statusmeldung

Sie erfüllen die Beitragspflicht durch die bezogenen Leistungen und schulden im Abklärungsjahr keine Beiträge für nichterwerbstätige Studierende.

Warnmeldung

Bitte fügen Sie die Leistungsabrechnungen an, damit wir die bereits bezahlten AHV/V/EO-Beiträge berücksichtigen können.
Waren Sie im Abklärungsjahr als Selbstständigerwerbender / Nichterwerbstätiger bei einer anderen Ausgleichskasse angeschlossen?

Warnmeldung

Bitte fügen Sie die Rechnungen der bezahlten AHV-Beiträge an, damit die Beitragspflicht verbindlich geprüft werden kann.
Entspricht dem Reinvermögen in der Steuerdeklaration.
Haben Sie im Abklärungsjahr ein Ersatz- oder Renteneinkommen erzielt?
Ersatzeinkommen sind z.B. Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehepartners, Taggelder von Kranken- oder Unfallversicherungen, BVG-Invalidenrenten, Ausländisches Erwerbseinkommen des Ehepartners. Detaillierte Erläuterungen zum Ersatz- bzw. Renteneinkommen finden Sie im Merkblatt 2.03.
Wie war Ihr Zivilstand im Abklärungsjahr (per Stichtag 31.12.)?
Bei der Prüfung der AHV-Beitragspflicht werden getrenntlebende Ehepaare bzw. eingetragene Partner wie verheiratete Paare betrachtet.
Auch für eingetragene Partnerschaft
War Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin im betroffenen Jahr als Angestellte/r erwerbstätig?
War sein/ihr Jahresbruttolohn höher als CHF 9'702.00?

Warnmeldung

Bitte fügen Sie seine/ihre Lohnausweise an, damit Ihre Beitragspflicht verbindlich geprüft werden kann.

Statusmeldung

Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin hat Sie im Abklärungsjahr von der AHV-Beitragspflicht befreit. Somit schulden Sie keine Beiträge für nichterwerbstätige Studierende.
Hat Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin im betroffenen Jahr Leistungen der ALV, EO, MSE oder IV-Taggelder bezogen?
Leistungen der ALV (Arbeitslosenversicherung), EO (Erwerbsersatzordnung), MSE (Mutterschaftsentschädigung) oder IV-Taggelder sind beitragspflichtig und deshalb dem Lohn gleichgestellt.
Waren die bezogenen Leistungen im betroffenen Jahr höher als CHF 9'702.00?

Statusmeldung

Ihr Partner / Ihre Partnerin befreite Sie im Abrechnungsjahr von der AHV-Beitragspflicht. Somit schulden Sie keine Beiträge für nichterwerbstätige Studierende.

Warnmeldung

Bitte fügen Sie seine/ihre Leistungsabrechnungen an, damit Ihre Beitragspflicht verbindlich geprüft werden kann.
War Ihr Ehepartner im Abklärungsjahr als Selbstständigerwerbende/r bei einer anderen Ausgleichskasse angeschlossen?

Warnmeldung

Bitte fügen Sie seine/ihre Beitragsrechnungen an, damit Ihre Beitragspflicht verbindlich geprüft werden kann.
* Pflichtfeld.

Statusmeldung

Hinweis!
Die Fachspezialisten der SVA Aargau nehmen nach der Übermittlung des Fragenbogens eine verbindliche Prüfung Ihrer Beitragspflicht für das gewählte Abklärungsjahr vor.
Sollte die Prüfung ergeben, dass Sie Beiträge für nichterwerbstätige Studierende schulden, wird Ihnen die Beitragsrechnung schriftlich zugestellt. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung innert 30 Tagen beglichen werden muss. Verspätete Zahlungen lösen einen Verzugszins aus.
Falls Sie ein weiteres Jahr überprüfen möchten, haben Sie nach dem Übermitteln die Möglichkeit, das Formular erneut auszufüllen und ein neues Abklärungsjahr auszuwählen.
Beachten Sie bitte, dass die Verjährungsfrist 5 Jahre beträgt.
Bei diesem Feld kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
30 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf.