Wer bekommt Unterstützungs-Leistungen?

Für Unterstützungs-Leistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wählen Sie zuerst, welche Unterstützung Sie brauchen: 1, 2 oder 3.
Lesen Sie dann die Voraussetzungen hinter dem Punkt.

1. Ich brauche Unterstützung beim selbstständigen Wohnen

Voraussetzungen:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Meine Beeinträchtigung beträgt mindestens 40 Prozent.
  • Ich war schon vor der Pensionierung beeinträchtigt.
  • Ich bekomme keine Hilflosen-Entschädigung.
  • Ich bekomme eine Hilflosen-Entschädigung.
    Ich bekomme eine Assistenzleistung und
    kann die Arbeitgeberfunktion nicht wahrnehmen.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Falls ja, dann können Sie Unterstützung beantragen.

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2. Ich brauche Begleitung bei der Arbeit

Voraussetzungen für Jugendliche:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Ich habe die Schule abgeschlossen und bin beeinträchtigt.

Voraussetzungen für Erwachsene:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Ich bin beeinträchtigt.
  • Meine Beeinträchtigung beträgt 70 Prozent oder mehr.
  • Ich bekomme eine IV-Rente.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Falls ja, dann können Sie Unterstützung beantragen.

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3. Ich brauche Betreuung für mein schwer behindertes Kind

Voraussetzungen:

  • Ich wohne im Kanton Aargau.
  • Ich habe ein schwer behindertes Kind.
  • Es lebt bei mir zuhause.
  • Ich bekomme für mein Kind eine Hilfslosen-Entschädigung.
  • Ich bekomme auch einen Intensiv-Pflege-Zuschlag
    für 6 Stunden oder mehr.

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Falls ja, dann können Sie Unterstützung beantragen.

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