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SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefonnummer: +41 62 837 89 74
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Ja, unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub:
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Sie haben nach der Geburt des Kindes sechs Monate Zeit, um den Urlaub zu beziehen.
Sie füllen das Formular «Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Vater oder Ehefrau der Mutter (318.747)» aus und reichen es bei der zuständigen Ausgleichskasse ein.
Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres AHV-pflichtigen Bruttolohns vor der Geburt oder maximal 196 Franken pro Tag.
Für Selbstständigewerbende gilt das Erwerbseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Auf Antrag kann das auf den Tag errechnete Einkommen im Geburtsjahr berücksichtigt werden.
Wie wird der Vaterschaftsurlaub finanziert?
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wurde der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Den EO-Beitrag finanzieren die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam.
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