

Ja, unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub:
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Sie haben nach der Geburt des Kindes sechs Monate Zeit, um den Urlaub zu beziehen.
Die Anmeldung durch Ihren Arbeitgebenden erfolgt, nachdem Sie den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub bezogen haben. Zuständig ist die Ausgleichskasse jenes Arbeitgebers, bei welchem Sie den letzten Tag des Vaterschaftsurlaubs bezogen haben. Selbstständige können sich bei der für sie zuständigen Ausgleichskasse anmelden.
Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres AHV-pflichtigen Bruttolohns vor der Geburt oder maximal 196 Franken pro Tag.
Für Selbstständigewerbende gilt das Erwerbseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Auf Antrag kann das auf den Tag errechnete Einkommen im Geburtsjahr berücksichtigt werden.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wurde der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Den EO-Beitrag finanzieren die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam.
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