Vater mit Baby

Vaterschaftsurlaub

Väter erhalten bei der Geburt ihres Kindes seit dem 1. Januar 2021 zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Seit der Einführung der Ehe für alle am 01.07.2022 haben auch die Ehefrauen von Müttern Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung.

Habe ich Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub?

Ja, unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub:

  • Ihr Kind wurde nach dem 1. Januar 2021 geboren.
  • Sie waren in den letzten 9 Monaten vor der Geburt des Kindes bei der AHV versichert und sind in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig gewesen.
  • Sie gelten am Tag der Geburt als Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbender.

Wie kann ich die Urlaubstage beziehen?

Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Sie haben nach der Geburt des Kindes sechs Monate Zeit, um den Urlaub zu beziehen. 

Wie erfolgt die Anmeldung?

Sie füllen das Formular «Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Vater oder Ehefrau der Mutter (318.747)» aus und reichen es bei der zuständigen Ausgleichskasse ein. 


Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres AHV-pflichtigen Bruttolohns vor der Geburt oder maximal 196 Franken pro Tag.

Für Selbstständigewerbende gilt das Erwerbseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Auf Antrag kann das auf den Tag errechnete Einkommen im Geburtsjahr berücksichtigt werden.
Wie wird der Vaterschaftsurlaub finanziert?

Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wurde der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Den EO-Beitrag finanzieren die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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