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SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefonnummer: +41 62 837 89 74
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Ja, unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf den Vaterschaftsurlaub:
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Sie haben nach der Geburt des Kindes sechs Monate Zeit, um den Urlaub zu beziehen.
Die Anmeldung können Sie bequem und einfach über unsere Kundenplattform «connect» ausfüllen. Alle Kundinnen und Kunden ohne Zugang zu connect haben die Möglichkeit das Formular «Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Vater oder Ehefrau der Mutter (318.747)» auszufüllen und der zuständigen Ausgleichskasse zu übermitteln.
Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres AHV-pflichtigen Bruttolohns vor der Geburt oder maximal 196 Franken pro Tag.
Für Selbstständigewerbende gilt das Erwerbseinkommen im Kalenderjahr vor der Geburt als Berechnungsgrundlage. Auf Antrag kann das auf den Tag errechnete Einkommen im Geburtsjahr berücksichtigt werden.
Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wurde der EO-Beitragssatz ab dem 1. Januar 2021 von 0,45 auf 0,5 Prozent erhöht. Den EO-Beitrag finanzieren die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden gemeinsam.
Möchten Sie per E-Mail informiert werden, sobald der Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt? Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Die Anmeldung können Sie bequem und einfach über unsere Kundenplattform «connect» ausfüllen. Alle Kundinnen und Kunden ohne Zugang zu connect haben die Möglichkeit das Formular «Anmeldung Vaterschaftsentschädigung - Vater oder Ehefrau der Mutter (318.747)» auszufüllen und der zuständigen Ausgleichskasse zu übermitteln.
Für die Einreichung der Anmeldung gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Der Vaterschaftsurlaub kann innerhalb von 6 Monaten ab Geburt des Kindes bezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Urlaubstage in diesem Zeitraum am Stück, wochenweise oder an einzelnen Tagen bezogen werden.
Die Entschädigung gehört dem Vater. Bezahlt der Arbeitgeber einen Lohn in der gleichen Höhe wie die VSE-Entschädigung, hat der Arbeitgeber Anspruch.
Die Ausgleichskasse des aktuellen oder bei Arbeitslosigkeit des letzten Arbeitgebers.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.