

Innert 60 Tagen ab Eintritt der Veränderung zu melden sind
Unwahre oder unterlassene Angaben werden mit einer Rückforderung und Busse von bis zu 20'000 Franken bestraft.
Hat sich bei Ihnen eine solche Veränderung ereignet? Durch eine zeitnahe Meldung der Veränderung können Sie hohe Rückforderungen vermeiden. Melden Sie dazu Ihre Einkommensverbesserung ganz einfach mit dem Änderungsantrag.
Hier sehen Sie eine kompakte Aufstellung sämtlicher Veränderungen, die Sie dem Team Prämienverbilligung melden müssen.
Auf jeden Antrag folgt eine schriftliche Verfügung per Post. Aufgrund der Komplexität und Menge der eingereichten Änderungsanträgen kann die Bearbeitung einige Monate in Anspruch nehmen.
Einkommensveränderungen werden rückwirkend jeweils ab dem Zeitpunkt der Veränderung berücksichtigt. Sind Sie beispielsweise bis August 2017 in Ausbildung und nehmen im September 2017 die Erwerbstätigkeit zu entsprechend höherem Einkommen auf, so wird Ihr Anspruch ab September 2017 auf Basis Ihres verbesserten Einkommens neu geprüft.
Anspruch
Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird in jedem Fall der Krankenkasse der versicherten Person gemeldet. Sofern keine offenen Forderungen zur Verrechnung bestehen, werden Ihnen die zu viel bezahlten Prämien vom Krankenversicherer des betreffenden Jahres zurückerstattet.
Rückforderung
Falls Sie rückwirkend (beispielsweise infolge Einkommensverbesserung) keine oder weniger Prämienverbilligung zugute haben sollten, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse eine entsprechende Rechnung für die nachträglich offenen Prämienforderungen. Dabei sollte es sich in jedem Fall um die Differenz zwischen der bereits bezogenen Prämienverbilligung und dem neu verfügten Anspruch handeln.