Rentner sitzt im Boot

Pflege und Betreuung in Einrichtungen / Heimen

Sie wohnen vorübergehend in einem Heim, sie halten sich in einer Tages- oder Nachtstruktur auf oder Ihnen wurde ärztlich eine Bade- oder Erholungskur verordnet.

Vorübergehende Heimaufenthalte

Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Heim, beispielsweise zur Entlastung von Angehörigen, gelten die maximal anrechenbaren Tagestaxen:

  • 152 Franken pro Tag für die Hotellerie und Betreuung
  • 23 Franken pro Tag für die Pflege

Von der maximal anrechenbaren Tagestaxe werden die Verpflegungskosten (21.50 Franken) abgezogen, da diese bereits in der EL-Berechnung enthalten sind.

Einzureichende Unterlagen:

  • Detaillierte Heimrechnung

Hinweis: Als vorübergehend gilt ein Aufenthalt nur, wenn die EL-beziehende Person voraussichtlich wieder nach Hause zurückkehren wird. Wenn im Zeitpunkt des Heimeintritts feststeht, dass die EL-beziehende Person nicht mehr nach Hause zurückkehren wird, benötigen wir für die Anpassung der EL-Berechnung das Formular «Meldung Kosten bei Heimaufenthalt». Dieses Formular können Sie vom Heim ausfüllen lassen.

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Pflege und Betreuung in Tages- und Nachtstrukturen

Bei einem Aufenthalt in einer bewilligten Tagesstätte (§ 5 Betreuungsverordnung) können maximal 45 Franken (für ganze Tage) und 22.50 Franken (für halbe Tage) vergütet werden

Bei einem Aufenthalt in einer anerkannten Tages- oder Nachtstruktur mit Pflegeangebot (§ 6 Abs. 8 Pflegegesetz) beträgt das Maximum 120 Franken pro Tag resp. pro Nacht.

Von der maximal anrechenbaren Taxe werden die jeweiligen Verpflegungskosten (Frühstück: 3.50 Franken; Mittagessen: 10 Franken; Abendessen: 8 Franken) abgezogen, da diese bereits in der EL-Berechnung enthalten sind.

Einzureichende Unterlagen:

  • Detaillierte Rechnung der Tages- oder Nachtstruktur
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Bade- und Erholungskuren

Vergütet werden können Kosten für ärztlich angeordnete Badekuren in einem nach Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) anerkannten Heilbad oder Erholungskuren in einem geeigneten Kurhaus.

Die Vergütung für Bade- und Erholungskuren beträgt maximal 1 000 Franken pro Kalenderjahr.

Hinweis: Nicht vergütet werden Kosten für einen Reha-Aufenthalt (Rehabilitation)

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Ärztliche Verordnung
    (Grund und Dauer der Kur, wo soll die Kur durchgeführt werden)
  • Detaillierte Kurrechnung
  • Abrechnung Kostenbeteiligung der Krankenkasse
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Mein Anliegen

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