Die Invalidenversicherung unterstützt Sie im Alltag mit diesen Leistungen:
Häufige Fragen
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Wie wird der Assistenzbeitrag berechnet?
Der Assistenzbeitrag wird aufgrund des regelmässigen zeitlichen Hilfebedarfs der versicherten Person festgelegt. Für die Berechnung wird die Zeit abgezogen, die bereits über andere Leistungen gedeckt ist (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag für minderjährige Versicherte, Grundpflege gemäss KVG usw.).
Der Assistenzbeitrag beträgt CHF 33.50 pro Stunde. Muss die Assistenzperson für die benötigten Hilfeleistungen über besondere Qualifikationen (insbesondere Lormen oder Gebärdensprache) verfügen, so beträgt der Assistenzbeitrag CHF 50.20 pro Stunde. Der Ansatz für den Nachtdienst wird im Einzelfall und nach Intensität der zu erbringenden Hilfeleistung festgelegt. Er beträgt jedoch höchstens CHF 160.50 pro Nacht. In diesen Ansätzen sind die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen und die Ferienentschädigung inbegriffen. Nicht bezogene Nachtpauschalen können unter gewissen Voraussetzungen in Stunden umgewandelt und tagsüber bezogen werden.Der Assistenzbeitrag wird der versicherten Person gegen monatliche Vorlage einer Rechnung direkt ausbezahlt. In der Rechnung sind die tatsächlich geleisteten Assistenzstunden aufzuführen. Sie darf höchstens die Zeitperiode der letzten 12 Monate betreffen.