Sitzverlegung

Als selbstständigerwerbende Person sind Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons angeschlossen, in dem sich Ihr Geschäftssitz befindet.

Wenn Sie Ihren Geschäftssitz verlegen, bitten wir Sie, dies Ihrer Ausgleichskasse mitzuteilen.

Verlegen Sie den Geschäftssitz in einen anderen Kanton, ändert auch Ihre Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse des neuen Kantons nimmt gerne Ihre Meldung entgegen, um die Formalitäten zu klären.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

* Pflichtfeld.
** Telefonnummer oder E-Mail angeben.