Das Fachteam für Selbstständige hilft Ihnen bei der Beurteilung Ihrer Tätigkeit.
Zuständige Ausgleichskasse
Die Ausgleichskasse des Kantons, in dem Sie die selbstständige Tätigkeit ausüben, oder Ihre Verbandsausgleichskasse nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen.
Anmeldung
Wenn Sie die Tätigkeit im Kanton Aargau ausüben, melden Sie sich mit dem Anmeldeformular für Firmengründung und Selbstständigkeit bei der SVA Aargau an.
Die Ausgleichskasse kann die AHV-rechtliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit erst vornehmen, wenn diese aktiv ausgeübt wird. Eine Anerkennung im Voraus ist nicht möglich.