Neuberechnung der AHV-Rente nach 65 Jahren

Wenn Sie nach dem Referenzalter erwerbstätig sind, können Sie Ihr Erwerbseinkommen bis zur Vollendung des 70. Altersjahres für die Rentenberechnung anrechnen lassen. So können Sie Ihre AHV-Rente bis zur maximalen Höhe aufbessern.

Sie beziehen am 1. Januar 2024 bereits eine AHV-Rente? Sofern Sie das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben, können Sie die Höhe Ihrer AHV-Rente neu berechnen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gut zu wissen: Sie können den Antrag auf Neuberechnung nur einmal stellen. Möchten Sie vorgängig wissen, wie hoch Ihre neuberechnete Rente ausfallen wird? Stellen Sie Ihren Antrag auf eine Rentenvorausberechnung hier.

Das Formular für die einmalige Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter finden Sie hier.

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