Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Da heute die AHV-Rente flexibel bezogen werden kann, müssen Sie sich dafür anmelden. Wir empfehlen Ihnen, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Ihrem Geburtstag einzureichen.
Frauen und Männer erreichen das Referenzalter mit 65 Jahren. Für die Frauen der Übergangsgeneration 1961 – 1963 wird das Referenzalter schrittweise um 3 Monate pro Kalenderjahr von 64 auf 65 Jahren erhöht. Dass die AHV-Rente automatisch ausbezahlt wird, sobald das Rentenalter erreicht ist, ist ein Mythos, der sich hartnäckig hält.
In der untenstehenden Tabelle finden Sie das neue Referenzalter der Frauen:
Jahrgang | Beginn des Rentenanspruchs |
---|---|
1960 | 64 Jahre |
1961 | 64 + 3 Monate |
1962 | 64 + 6 Monate |
1963 | 64 + 9 Monate |
Ab 1964 | 65 Jahre |
Es ist notwendig, dass Sie sich für die AHV-Rente anmelden. Damit wir Ihre individuelle AHV-Rente berechnen und pünktlich auszahlen können, empfehlen wir Ihnen, dass Sie die Anmeldung drei bis vier Monate vor Rentenbeginn bei uns einreichen.
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