Was muss ich unternehmen, damit ich meine AHV-Rente erhalte?

Melden Sie uns, dass Sie die AHV-Rente beziehen möchten. Das gilt auch, wenn Sie sich ordentlich mit 64 bzw. 65 Jahren pensionieren lassen.

Für die individuelle Berechnung und pünktliche Auszahlung Ihrer AHV-Rente sind wir auf Ihre persönliche Angaben angewiesen. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Rente vor oder erst nach dem ordentlichen Rentenalter zu beziehen. Wir empfehlen Ihnen, sich etwa drei Monate vor Ihrem 64. bzw. 65. Geburtstag für die AHV-Rente anzumelden.

Gut zu wissen: Geben Sie auf der Anmeldung unbedingt Ihre Kinder an, auch wenn diese bereits erwachsen sind. Nur dann können wir die sogenannten Erziehungsgutschriften in die Berechnung Ihrer AHV-Rente einfliessen lassen.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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