Rente für Einzelpersonen

Individuell wie jeder Lebenslauf ist auch die AHV-Rente. Es ist notwendig, dass Sie sich aktiv für die AHV-Rente anmelden.

Die Berechnung der AHV-Rente ist individuell und basiert auf dem Einkommen und der Beitragsdauer. Wir empfehlen Ihnen, sich drei bis vier Monate vor Rentenbeginn für die AHV-Rente anzumelden.

In der Schweiz gibt es knapp 80 Ausgleichskassen. Zuständig für die Berechnung und Auszahlung Ihrer AHV-Rente ist diejenige, bei welcher Sie die AHV-Beiträge bezahlen. Sind Sie erwerbstätig? Ihr Arbeitgeber entrichtet die AHV-Beiträge an die Ausgleichskasse. Er kann Ihnen Auskunft darüber geben, bei welcher Ausgleichskasse er angeschlossen ist. Alternativ können Sie die AHV-Anmeldung bei uns einreichen und wir kümmern uns darum, dass die Anmeldung die zuständige Ausgleichskasse erreicht.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich frühpensionieren lassen, bezahlen Sie bis zum 64 oder 65 Geburtstag weiterhin Sozialversicherungsbeiträge. Mehr Informationen dazu finden Sie hier

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Ab dem 1. Januar 2025 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise erhöht. Die Beitragspflicht wird dadurch wie folgt angepasst:

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JahrgangBeitragspflicht bis zum folgenden Altersjahr: 
196064 Jahre
196164 + 3 Monate
196264 + 6 Monate
196364 + 9 Monate
Ab 196465 Jahre
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Bei Männern bleibt die Beitragspflicht bis zum 65. Altersjahr bestehen.

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Jetzt für die AHV-Rente anmelden

Füllen Sie hier das Onlineformular aus und melden Sie sich jetzt für die AHV-Rente an.

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