Rentenvorausberechnung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vorausberechnung Ihrer AHV-Rente. Laden Sie die Anleitung herunter und drucken Sie sie aus. Sie führt Sie Schritt für Schritt durch das Onlineformular und gibt Ihnen wichtige Tipps.

Damit wir Ihre AHV-Rente korrekt berechnen können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen. Planen Sie rund 30 Minuten für das Ausfüllen des Onlineformulars ein.

Drucken Sie das ausgefüllte Formular am Schluss aus und unterzeichnen Sie es. Wenn Sie das Formular elektronisch einreichen möchten, können Sie es an renten@sva-ag.ch senden.

Formular Rentenvorausberechnung

Mann mit Rechnern und Schreibblock am Tisch

Hier finden Sie das Formular für die Rentenvorausberechnung.

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Tipps und Tricks zur Rentenvorausberechnung

Älterer Herr am Laptop

Die Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die Rentenvorausberechnung und stellt sicher, dass Sie nichts Wichtiges vergessen.

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Häufige Fragen

  • Ich bin verheiratet. Soll mein*e Ehepartner*in auch einen Antrag für eine Rentenvorausberechnung einreichen?

    Ja. Die Renten werden für beide Ehegatten separat berechnet. Da die Renten eines Ehepaares voneinander abhängig sind, empfehlen wir, dass beide Ehepartner gleichzeitig je einen Antrag einreichen.

  • Ist die Vorausberechnung kostenpflichtig?

    Nein. Die Vorausberechnung ist kostenlos.

  • Wie lange dauert es, bis Sie mir die voraussichtliche Rentenhöhe mitteilen?

    Rechnen Sie mit rund sechs Wochen. Muss beispielsweise noch eine Einkommensteilung (Splitting) einer früheren Ehe durchgeführt werden, kann es sein, dass wir mehr Zeit benötigen.

  • Ich habe einen Auszug aus meinen individuellen Konto bestellt. Kann ich daraus die Rentenhöhe ableiten?

    Nein. Auf dem Auszug Ihres individuellen Kontos sind lediglich die Erwerbseinkommen ersichtlich. Wir empfehlen Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu beantragen.

    Jetzt beantragen

  • Ich bin geschieden. Muss ich meine frühere*n Ehe*n angeben?

    Ja. Die Einkommen während einer Ehe werden auf beide Ehepartner hälftig aufgeteilt. Dies hat Einfluss auf die Rentenhöhe.

  • Meine Kinder sind schon erwachsen. Muss ich sie auf dem Formular erwähnen?

    Ja. Es spielt keine Rolle, ob Ihre Kinder schon erwachsen sind. Damit wir Ihnen bei der Berechnung Ihrer AHV-Rente die Erziehungsgutschriften anrechnen können, bitten wir Sie, Ihre Kinder aufzuführen.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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