Die provisorischen Beiträge werden aufgrund des Einkommens berechnet, welches Sie der SVA Aargau gemeldet haben. Die Akontobeiträge stellt die SVA Aargau vierteljährlich in Rechnung.
Passen Sie Ihr Einkommen online an, wenn Sie feststellen, dass Ihre Einkommensgrundlagen für die AHV-Akontorechnungen nicht mehr zutreffen. So helfen Sie mit, dass wir Ihre AHV-Beiträge Ihrer Einkommenssituation entsprechend berechnen können.
Die provisorische Einkommensgrundlage können Sie jederzeit anpassen lassen, solange wir die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erstellt haben. Anhand Ihrer Einkommensmeldung berechnen wir die Differenz zwischen den bisherigen und den neu geschuldeten Akontobeiträgen.
Zahlungskonditionen
Waren Ihre bisherigen Akontobeiträge zu tief, stellen wir Ihnen die Differenz nach Ihrer Meldung in Rechnung. Die Zahlungsfrist für Differenzzahlungen beträgt 30 Tage. Verspätete Zahlungen lösen einen Verzugszins aus.
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage und schulden Sie uns AHV/IV/EO-Beiträge?
Wir finden gemeinsam eine Möglichkeit, um Inkassomassnahmen zu verhindern. Hier können Sie online eine Fristerstreckung oder Ratenzahlung beantragen.
Mein Anliegen
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.
Mehr Informationen zu den Beiträgen von Selbstständigerwerbenden finden Sie hier: