Mehrfachtätigkeit - erwerbstätig in zwei oder mehr Staaten

In welchem Mitgliedstaat versichern Sie Arbeitnehmende, die regelmässig in zwei oder mehr Staaten erwerbstätig sind? Das Fachteam der SVA Aargau weiss Rat.

Webapplikation ALPS

Entsendungen müssen via elektronischer Plattform ALPS beantragt werden.

Sind Sie bereits als ALPS-Nutzer erfasst, können Sie via untenstehendem Link auf die Plattform zugreifen. Falls Sie noch über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie sich vorab als Benutzer registrieren, um ein Login zu erhalten. Die Ausgleichskasse erfasst anschliessend in ALPS die Unternehmung.

https://www.alps.bsv.admin.ch/alps

Benötigen Sie Hilfe bei der Anmeldung? Wir sind für Sie da: internationales@sva-ag.ch │T 062 837 89 89

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Mehrfachtätigkeit in EU-/EFTA-Ländern und Vereinigtes Königreich

In welchem Mitgliedstaat sind Personen versichert, die in zwei oder mehreren Staaten innerhalb der EU/EFTA bzw. der Schweiz oder Vereinigtes Königreich bzw. der Schweiz eine unselbstständige Tätigkeit ausüben?

  Grundsatz der Unterstellung        
  wesentlicher Teil im
Wohnsitz-
staat (mind. 25%)
kein wesentlicher
Teil im Wohnsitz-
staat
kein wesentlicher
Teil im Wohnsitz-
staat
kein wesentlicher
Teil im Wohnsitz-
staat
  Wohnsitz-
staat
im Sitzstaat des Arbeitgebersin
anderem
Staat
im Wohnsitz-
staat
Tätigkeit fürzwei oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in einem StaatXX  
Tätigkeit fürzwei oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in zwei StaatenX X 
Tätigkeit fürzwei oder mehrere Arbeitgeber mit Sitz in mind. zwei Staaten ausserhalb des Wohnsitzes   X

 

Personen, die gleichzeitig einer unselbstständigen und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind immer im Mitgliedstaat versichert, in dem sie die unselbstständige Tätigkeit ausüben.

Versicherungsunterstellung prüfen

Es sind viele weitere Konstellationen möglich (Beamtenstatus, unbedeutende Tätigkeiten usw.). Das Fachteam der SVA berät Sie und stellt die benötigten Dokumente aus. Füllen Sie dafür das Formular Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit aus oder senden Sie uns eine E-Mail an internationales@sva-ag.ch.

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Koordination mit Vertragsstaaten

Sozialversicherungsabkommen regeln die Koordination zwischen der Schweiz und den Vertragsstaaten einzeln. Meistens werden die Einkommen nach dem Erwerbsortprinzip abgerechnet. Es sind jedoch viele Konstellationen möglich. Das Fachteam der SVA berät Sie gerne. Füllen Sie dafür das Formular Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit aus oder senden Sie ein E-Mail an internationales@sva-ag.ch.

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Häufige Fragen

  • Was ist eine A1-Bescheinigung?

    Das Formular A1 bescheinigt die anzuwendenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit eines bestimmten EU- oder EFTA-Mitgliedstaates. Mit der Bescheinigung kann der Arbeitnehmende im EU- oder EFTA-Raum nachweisen, welcher Sozialversicherung der Mitarbeitende unterstellt ist.

  • Wo reiche ich den Antrag für die Versicherungsunterstellung bei Mehrfachtätigkeit ein?

    Sie reichen den Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse ein, mit welcher Sie durch Ihre Erwerbstätigkeit verbunden sind. Die Ausgleichskasse wird Ihren Sachverhalt prüfen und die notwendigen Schritte einleiten.

     

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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