

Postadresse
SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefonnummer: +41 62 837 89 47
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65, für Frauen bei 64 Jahren. Für Personen im Rentenalter gilt ein Freibetrag von 1‘400 Franken im Monat respektive 16‘800 Franken im Jahr. Als Arbeitgebender bezahlen Sie nur Beiträge an die AHV, IV und EO für das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt. An die Arbeitslosenversicherung zahlen Sie keine Beiträge mehr.
Für alle Erwerbstätigen ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Unfallversicherungen über die Krankenkasse decken nur Nichtberufsunfälle. Ihre Angestellten sind ohne Unfallversicherung bei einem Unfall während der Arbeitszeit nicht geschützt.
Die Beitragspflicht der beruflichen Vorsorge endet mit dem Erreichen des AHV-Alters.
Motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden, sich frühzeitig mit der Pensionierung auseinanderzusetzen. Dies schafft Spielräume und gibt Sicherheit. Hier finden Ihre Mitarbeitenden wichtige Informationen rund um die Pensionierung.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.