Älterer Herr am Laptop

Mitarbeitende im Rentenalter

Beschäftigen Sie Mitarbeitende, die älter sind als 55 Jahren oder die das Rentenalter bereits erreicht haben? Wir haben wichtige Informationen für Ihre und Ihre Mitarbeitenden rund um die Pensionierung und das Arbeiten im Alter zusammengestellt.

AHV-Pflicht

Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65, für Frauen bei 64 Jahren. Für Personen im Rentenalter gilt ein Freibetrag von 1‘400 Franken im Monat respektive 16‘800 Franken im Jahr. Als Arbeitgebender bezahlen Sie nur Beiträge an die AHV, IV und EO für das Einkommen, das den Freibetrag übersteigt. An die Arbeitslosenversicherung zahlen Sie keine Beiträge mehr.

UVG und BVG

Für alle Erwerbstätigen ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Unfallversicherungen über die Krankenkasse decken nur Nichtberufsunfälle. Ihre Angestellten sind ohne Unfallversicherung bei einem Unfall während der Arbeitszeit nicht geschützt.

Die Beitragspflicht der beruflichen Vorsorge endet mit dem Erreichen des AHV-Alters.

Informationen für Ihre Mitarbeitenden

Motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden, sich frühzeitig mit der Pensionierung auseinanderzusetzen. Dies schafft Spielräume und gibt Sicherheit. Hier finden Ihre Mitarbeitenden wichtige Informationen rund um die Pensionierung.

Mein Anliegen

Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.

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