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Merkblatt 4.16 Leistungen der Invalidenversicherung (IV) für Kinder
Liste externe Gutachterstellen
Organigramm SVA Aargau
Ergänzungsleistungen (EL)
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV die minimalen Lebenskosten nicht decken. Rund 21'000 Aargauerinnen und Aargauer beziehen Ergänzungsleistungen. Hier erfahren Sie, was Erg...
Ergänzungsleistungen bei Krankheit oder Unfall
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV die minimalen Lebenskosten nicht decken. Rund 21'000 Aargauerinnen und Aargauer beziehen Ergänzungsleistungen. Hier erfahren Sie, was Erg...
Ergänzungsleistungen im Todesfall
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV die minimalen Lebenskosten nicht decken. Rund 21'000 Aargauerinnen und Aargauer beziehen Ergänzungsleistungen. Hier erfahren Sie, was Erg...
Kontoauszug/Versicherungsausweis
Jede versicherte Person hat ein individuelles Konto bei der AHV. Darin finden sich alle deklarierten Erwerbseinkommen. Aufgrund dieser Einträge werden die Renten berechnet.
Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Sofern Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder das Erwerbseinkommen von derzeit maximal 7'350 Franken pro Jahr respektive 612 Franken pro Monat nicht erreichen, sind Sie zulagenberechtigt.
Nichterwerbstätige
Es gibt Situationen, in denen auch nichterwerbstätige Personen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. So können spätere Beitragslücken vermieden werden, die Rentenkürzungen zur Folge haben.
Reform der Ergänzungsleistungen
Damit die Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen (EL), die Existenzsicherung von AHV- und IV-Rentner*innen, auch in Zukunft gewährleistet ist, hat der Bund eine Reform der EL beschlossen. Die EL-Reform...
Reform der Ergänzungsleistungen
Damit die Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen (EL), die Existenzsicherung von AHV- und IV-Rentner*innen, auch in Zukunft gewährleistet ist, hat der Bund eine Reform der EL beschlossen. Die EL-Reform...
Reform der Ergänzungsleistungen
Damit die Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen (EL), die Existenzsicherung von AHV- und IV-Rentner*innen, auch in Zukunft gewährleistet ist, hat der Bund eine Reform der EL beschlossen. Die EL-Reform...
Reform der Ergänzungsleistungen
Damit die Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen (EL), die Existenzsicherung von AHV- und IV-Rentner*innen, auch in Zukunft gewährleistet ist, hat der Bund eine Reform der EL beschlossen. Die EL-Reform...
Reform der Ergänzungsleistungen
Damit die Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen (EL), die Existenzsicherung von AHV- und IV-Rentner*innen, auch in Zukunft gewährleistet ist, hat der Bund eine Reform der EL beschlossen. Die EL-Reform...
Reform der Ergänzungsleistungen
Damit die Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen (EL), die Existenzsicherung von AHV- und IV-Rentner*innen, auch in Zukunft gewährleistet ist, hat der Bund eine Reform der EL beschlossen. Die EL-Reform...
Reform der Ergänzungsleistungen
Damit die Hauptaufgabe der Ergänzungsleistungen (EL), die Existenzsicherung von AHV- und IV-Rentner*innen, auch in Zukunft gewährleistet ist, hat der Bund eine Reform der EL beschlossen. Die EL-Reform...
Dienstleistungen
Die SVA Aargau bietet im Auftrag von Bund und Kanton verschiedene Dienstleistungen im Bereich der 1. Säule an. Entdecken Sie unsere Sozialversicherungen und Dienstleistungen.
Private
Hier finden Sie als Privatperson alle Informationen rund um Ihre Sozialversicherungen in Bezug auf Ihre Private wie auch berufliche Situation.
Wer wir sind
Die SVA Aargau ist ein selbstständiges, öffentlich-rechtliches Unternehmen des Kantons Aargau. Im Auftrag von Bund und Kanton führen wir sämtliche Sozialversicherungen der 1. Säule durch.
Lehrstellen & Praktikas
Plane deine berufliche Zukunft mit der SVA Aargau.
Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Sofern Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder das Erwerbseinkommen von derzeit maximal 7'350 Franken pro Jahr respektive 612 Franken pro Monat nicht erreichen, sind Sie zulagenberechtigt.
Familienzulagen für Nichterwerbstätige
Sofern Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder das Erwerbseinkommen von derzeit maximal 7'350 Franken pro Jahr respektive 612 Franken pro Monat nicht erreichen, sind Sie zulagenberechtigt.
Nachkontrolle
Link für die Nachkontrolle, die auf dem AKIS Web basiert.
AHV-Beiträge in finanzieller Notlage
Sie schulden AHV-Beiträge und befinden sich in einer finanziellen Notlage? Die SVA Aargau findet gemeinsam mit Ihnen eine Möglichkeit, um Inkassomassnahmen zu verhindern.
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