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SVA Aargau | Kyburgerstrasse 15 | Postfach | 5001 Aarau
Beratungen vor Ort
SVA Aargau | Bahnhofplatz 3C | 5001 Aarau
Telefonnummer: +41 62 837 89 47
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 17:00 Uhr
Die Beitragspflicht von Erwerbstätigen beginnt mit dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Falls Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten, bleiben Sie grundsätzlich beitragspflichtig. Sie bezahlen jedoch nur Beiträge für das jährliche Einkommen über 16 800 Franken.
Ob in der Firma oder privat: Sozialversicherungsthemen tauchen überall auf: Beitragszahlungen, Gesetzesänderungen, Familienzulagen, Präventionsangebote, Fristen, Onlineformulare etc. Verpassen Sie keine wichtigen Informationen und abonnieren Sie jetzt unseren SVA-Newsletter.
Grundsätzlich ist jedes Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit beitragspflichtig. Beträgt Ihr Jahreseinkommen aus dem selbstständigen Nebenerwerb weniger als 2'301 Franken, werden die Beiträge nur auf Verlangen erhoben.
Wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben und erwerbstätig sind, zahlen Sie weiterhin Beiträge an die AHV, die IV und die EO. Sie profitieren jedoch von einem Freibetrag von 16'800 Franken im Jahr. Nur auf den Teil des Einkommens, der diesen Freibetrag übersteigt, müssen Sie Beiträge zahlen.
Sobald Sie die selbstständige Tätigkeit aktiv ausüben, müssen Sie sich auch bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbende/r anmelden. Wenn die Ausgleichskasse Sie erst später – nach der Meldung durch die Steuerverwaltung – erfasst, können hohe Nachzahlungen und Verzugszinsen entstehen.
Ja. Wir berechnen die provisorischen Beiträge aufgrund des Einkommens, welches Sie der SVA Aargau gemeldet haben.
Sollten Sie feststellen, dass die Einkommensgrundlage für die Akontorechnungen zu tief ist, lohnt es sich, Ihr Einkommen online anpassen zu lassen. Die provisorische Einkommensgrundlage können Sie jederzeit ändern lassen, solange die definitive Beitragsberechnung aufgrund der Meldung der Steuerverwaltung noch nicht erfolgt ist.
Ja. Die selbstständige Tätigkeit müssen Sie explizit bei uns abmelden. Eine selbstständige Tätigkeit endet nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters.
Wie können wir Ihnen helfen? Wir sind gerne für Sie da.